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Für Eltern

Eltern Mitarbeit

Während bei einer öffentlichen Schule die Gemeinden und Landkreise den Unterhalt und die Pflege des Gebäudes sicherstellen, müssen wir als Schulgemeinschaft selber für unsere Schule, ihre Gebäude und das umliegende Schulgelände sorgen.

Wir freuen uns besonders, wenn jeder persönliche Interessen und Fähigkeiten mit in die Weiterentwicklung unsere Schule einbringen kann und berücksichtigen dies bei der Arbeits-und Aufgabeneinteilung. Jede Familie muss einen bestimmten Satz an Arbeitsstunden leisten. Im Jahreslauf stehen immer vielfältige Aufgaben an, die auch gerne wahrgenommen werden, denn bei einem gemeinsamen Arbeitseinsatz kann man sich kennenlernen und wächst als Gemeinschaft zusammen.

Informationen zu den Arbeitseinsätzen und den genauen Bestimmungen werden mit den Aufnahmeunterlagen an alle Elternhäuser versandt. Unser Haustechniker Herr Klupsch organisiert die Eltern-Mitarbeit.

Eltern Arbeitskreise

- wird zur Zeit aktualisiert!

Ansprechpartner

Die aktuelle Ämterliste mit den jeweiligen Ansprechpartnern, erhalten Sie im Schulsekretariat.

Elternvertreterkonferenz

Es werden 2 Elternvertreter/Innen pro Klasse für die Zeit von 2 Jahren gewählt. Bei der monatlich stattfindenden Elternvertreterkonferenz (EVK) treffen sich die Elternvertreter (EV) aller Klassen.

Die Elternvertreter stellen sich als Ansprechpartner für die Eltern, Schüler und Lehrer ihrer Klasse zur Verfügung. Sie sind das „Wahrnehmungsorgan“ der Eltern der Klasse und halten einen guten Kontakt zum Klassenlehrer; sie können vermittelnd wirken.

Die EV organisieren die Arbeit der Eltern einer Klasse bei Schulfesten, Schulveranstaltungen oder Klassentreffen. Mindestens ein EV nimmt verbindlich an der monatlich stattfindenden EVK teil und berichtet davon auf den Elternabenden. Auf den Elternabenden steht dafür genügend Zeit zur Verfügung. Sie sind für einen guten Informationsfluss von der EVK in die Elternabende und von den Elternabenden in die EVK verantwortlich. Die EV haben auch das Recht einen zusätzlichen Elternabend beim Klassenlehrer/Klassenbetreuer einzufordern, wenn sie den dringenden Wunsch der Elternschaft der Klasse wahrnehmen.

Mindestens ein Mitglied der EVK nimmt an den regelmäßig stattfindenden Regionaltagungen der Elternvertreter aus Niedersachsen und Bremen teil. Es besteht auch die Möglichkeit für alle EV an der Bundeselternratstagung, Seminaren und Kongressen teilzunehmen. Die Kosten hierfür werden den EV von der Schule im Rahmen eines vom Vorstand festgelegten Budgets erstattet. Zwei Mitglieder der EVK können in die Findungsgruppe zur Bestimmung der Schulführung gewählt werden.

Der Vorsitz der EVK besteht aus möglichst 2 Personen und wird von den Mitgliedern der EVK für ein Schuljahr gewählt. Die gewählten Personen müssen nicht aktuell Elternvertreter/Innen sein, dieses Amt aber schon einmal ausgeübt haben und Einblick in das Schulgeschehen haben. Bei der EVK werden „Elternfragen“ bewegt, es findet ein Austausch der EV untereinander statt, es werden Anregungen gegeben und man erfährt, was in den einzelnen Klassen passiert. Zu bestimmten Themen können auch Meinungsbilder über die EV von allen Eltern eingeholt werden.

Um mehr Informationen zu aktuellen Fragen zu erhalten, werden Vertreter aus den verschiedenen Gremien und Kreisen eingeladen, die dann berichten. Außerdem werden Informationen aus den Regionaltagungen und von Bundesebene an alle Mitglieder der EVK weitergegeben.

Elternbeitragskreis

Der Elternbeitragkreis kümmert sich um Probleme bei Schulgeldzahlungen und arbeitet vertraulich.
Mitglieder des Elternbeitragskreises sind Eltern und er wird vom Vorstand unserer Schule eingesetzt.

Wünschenswert ist es, wenn sich Eltern bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig an die Schule wenden (z.B. Krankheit oder drohende Arbeitslosigkeit); Ansprechpartner ist hier Frau Richter in der Verwaltung; sie ist zuständig für die Schülerverwaltung und die Minderungsanträge.

Sollte sich der Fall nicht schriftlich oder telefonisch lösen, wird der Elternbeitragskreis eingeschaltet. Dann findet ein Gespräch zwischen den betroffenen Eltern und einem Mitglied des Elternbeitragskreises statt. Bei gegenseitigem Verständnis für die jeweiligen Notwendigkeiten und Erfordernisse wird versucht eine individuelle Lösung für alle Beteiligten zu finden.

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